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Ablauf und Kosten

Wichtige Informationen zum Ablauf und Kosten finden Sie hier. Für weitere Fragen nehmen Sie gerne Kontakt mit mir auf 

oder vereinbaren Sie ein Erstgespräch. 

Aktuell biete ich Therapie ausschließlich für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie auf Selbstzahlerbasis an.

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Ablauf

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Kosten

Falls nach der Probatorik eine Psychotherapie erfolgen soll, wird die Kostenübernahme bei der Krankenversicherung beantragt, wobei ich Sie gerne unterstützen kann.

Falls die Therapie auf Selbstzahlerbasis erfolgen soll, entfällt dieser Schritt natürlich. 

Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) sowie den aktualisierten Abrechnungsempfehlungen, die zum 1. Juli 2024 von der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern von Bund und Ländern (mit Ausnahme von Hamburg und Schleswig-Holstein) sowie dem Verband der privaten Krankenversicherung vereinbart wurden.

Die Kosten für eine 50-minütige Therapiesitzung liegen dabei zwischen 134,06 € und 167,58 €.

Private Krankenversicherung/Beihilfe

Psychotherapie

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden – abhängig von Ihren individuellen Vertragsbedingungen – in der Regel größtenteils von der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet. Ich stelle Ihnen am Monatsende eine Privatrechnung. Bitte beachten Sie, dass die Begleichung der Rechnung unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Dritte in Ihrer Verantwortung liegt.

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Das Honorar für das Erstgespräch beträgt 134,06 €, das für eine 50-minütige Psychotherapiestunde in der Kurzzeittherapie 167,58 €. Je nachdem können zusätzliche Leistungen wie diagnostische Erhebungen, biografische Anamnese oder Berichterstellung hinzukommen.

Auf Selbstzahlerbasis

Psychotherapie

Beratung oder Coaching Paartherapie

Wann kann eine Psychotherapie auf Selbstzahlerbasis sinnvoll sein?

  • keine Antragsstellung bei der Krankenkasse erforderlich, Beginn ohne Wartezeiten möglich

  • völlig anonym ohne Meldung an die Krankenkasse

  • Verbeamtung: Eine bei der Krankenkasse hinterlegte psychische Diagnose kann die Verbeamtung erschweren oder sogar verhindern.

  • Versicherungsabschlüsse: Beim Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebensversicherung können psychische Diagnosen zu Ablehnungen oder schlechteren Konditionen führen.


Psychotherapie

Die Kosten für eine Psychotherapie richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und betragen 134,06 € für das Erstgespräch und 153 € pro weiterer Sitzung. Zusätzliche Kosten können ggf. für Berichte oder Testdurchführungen anfallen. Die Anzahl der Sitzungen richtet sich individuell nach Ihrem Bedarf.
 

Beratung und Coaching

Coaching ist keine Heilbehandlung und wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Die Kosten für eine 50-minütige Coaching-Sitzung betragen 150 €.

Paartherapie

Paartherapie ist keine Kassenleistung, daher müssen die Kosten selbst getragen werden.

Für eine 60-minütige Sitzung berechne ich 160 €.

Psychotherapie-Kosten können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich abgesetzt werden, während Coaching in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben geltend gemacht werden kann. Hierzu kann eine Steuerberatung genauere Auskunft geben.

Kostenerstattungsverfahren

Psychotherapie für gesetzlich Versicherte

Gesetzlich Versicherte können in meiner Privatpraxis ausschließlich auf Selbstzahlerbasis oder über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren behandelt werden.

Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse über die Möglichkeit und die spezifischen Voraussetzungen des Kostenerstattungsverfahrens. Beachten Sie jedoch, dass entsprechende Anträge zunehmend von den Versicherungsträgern abgelehnt werden und das Beantragungsverfahren trotz langer Wartezeiten auf einen Therapieplatz oft sehr kompliziert ist.

Fragen an Ihre Versicherung

Gibt es eine Höchstgrenze an Behandlungsstunden pro Jahr in Ihrem Tarif? Gibt es eine Erstattungshöchstgrenze für das Behandlungshonorar pro Sitzung bzw. pro Jahr? Wird nur ein prozentualer Anteil des Honorars erstattet? Benötigt die Versicherung einen Antrag auf Kostenerstattung bzw. wird ein Gutachten vor Beginn der Therapie verlangt? Werden die probatorischen Sitzungen (bis zu 5 Stück) erstattet? Wenn ja, wie viele?

Erstgespräch

Haben Sie Fragen bzw. möchten belastende Zustände, Beschwerden oder wiederholte Konfliktsituationen bearbeiten? 

Nehmen Sie Kontakt auf und vereinbaren Sie einen Termin für ein erstes Kennenlernen in meiner Praxis in München!

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